Ziele und Aufgaben
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (§§ 51ff) in der jeweils gültigen Fassung. 2. Zweck des Vereins ist die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens. 3. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch aktive Mitwirkung bei: Aufbau und Pflege freundschaftlicher und partnerschaftlicher Beziehungen zwischen der Stadt Karlsruhe und der Stadt Krasnodar (Russland), gegenseitigen Besuchen und gegenseitigem Austausch zwischen den Bürgern der Stadt Karlsruhe und der Stadt Krasnodar, Veranstaltungen kultureller, gemeinnütziger, humanitärer, sozialer und sportlicher Art, durch regelmäßigen Informationsaustausch mit Einrichtungen aller Art mit gleicher Zielsetzung in der Partnerstadt Krasnodar. 4. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 5. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins
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